Feinanalysen von Hallenbädern werden gefördert!

Viele Hallenbäder müssen in den kommenden Jahren saniert werden oder planen eine Erweiterung. Im Rahmen dieser Arbeiten ist es sinnvoll, den Bereich der Energie (Strom und Wärme) und des Wasserverbrauches genauer zu untersuchen, um das Sparpotenzial aufzuzeigen. Denn mit Energie-Effizienzmassnahmen und mit einer optimalen Nutzung des Wassers können Betriebskosten gesenkt werden.
Bereits umgesetzte Feinanalysen belegen, dass im Mittel 25% Energieeinsparungen generiert werden können.
Was wird gefördert?
- Feinanalysen von Hallenbädern welche gemäss dem Leitfaden Energie in Hallenbäder des VHF erstellt werden.
- max. 40% an die effektiven Kosten gemäss Abrechnung
- max. 6'000 Sfr. pro Feinanalyse
Wer kann profitieren?
Betreiber von:
- öffentlichen Hallenbäder (keine Freibäder)
- Hallenbäder in Hotels, Spitälern, Kuranstalten, usw.
- Thermalbäder
- Schulschwimmbäder
Bedingungen
- es gibt ein Einsparpotenzial bei Strom (und ggf. Wärme)
- die Auftragserteilung der Feinanalyse erfolgt nach Bewilligung des Gesuches
- es wurde in den letzten 5 Jahren keine Feinanalyse erstellt
- eine Doppelförderung der Feinanalyse ist nicht erlaubt
- Grossverbraucher siehe Flyer
- die Feinanalyse enspricht den Anforderungen gemäss Leitfaden, der Vorlage und den Programmanforderungen
- im Bericht wird erwähnt, dass die Analyse von VHF und BFE gefördert wird
Wichtig: es gibt keine Bedingungen zur Umsetzung von Massnahmen!
Vorgehen
- Antragsformular ausfüllen und zusammen mit der Kopie der Offerte einsenden an mueller.eam@bluewin.ch
- bei positiver Prüfung: Reservierungsvertrag unterzeichnen
- Feinanalyse in Auftrag geben
- nach Erstellung der Feinanalyse (spätestens bis 31.10.2020) wird
- Bericht der Feinanalyse als PDF zusammen mit
- der Kopie der Abrechnung des beauftragten Ingenieurbüros und
- einem kurzen Feedback des Betreibers eingereicht an mueller.eam@bluewin.ch - Entspricht die Feinanalyse den Anforderungen werden die Fördergelder des BFE an den Betreiber weitergeleitet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Fördergelder