Klimagesetz: JA am 18. Juni 2023
Mit dem Klimagesetz soll das Netto-Null-Ziel auf Gesetzesstufe geregelt werden. Dies mit dem klaren Auftrag, dass bis 2050 die Treibhausgasemissionen so weit wie möglich vermindert, und die verbleibenden Emissionen in Form von sogenannten negativen Emissionen der Atmosphäre entzogen werden.
Zur Erreichung des Netto-Null-Ziels soll der Bund den Ersatz von fossilen und ineffizienten elektrischen Heizungsanlagen sowie Effizienzmassnahmen während zehn Jahren mit jährlich 200 Mio. Franken fördern. Weiter soll der Bund die Unternehmen in ihrem wichtigen Engagement zur Senkung ihrer Emissionen über sechs Jahre mit bis zu 1,2 Mrd. Franken unterstützen. Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Finanzflüsse klimaverträglich ausgerichtet und die Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verstärkt werden sollen.
InfraWatt unterstützt die Kampagne „Schweizer Wirtschaft für das Klimagesetz“ und wirbt für ein JA am 18. Juni.