Abwärmenutzung von Rechenzentren – Potenzialstudie und Empfehlungen für Betreiber und Gemeinden

12.07.2023

Die zunehmende Digitalisierung sowie der Trend zur Auslagerung von IT-Prozessen in Clouds, führen zu einem Boom der Rechenzentren (RZ) in der Schweiz. Die aktuellen Schätzungen gehen für das Jahr 2026 von einem Stromverbrauch zwischen 2.7 – 3.5TWh aus. Im Gegensatz zu anderen Industrien läuft ein Rechenzentrum rund um die Uhr und die Abwärme aus Energieumwandlungsprozessen gilt als CO2-neutral. Dabei kann insbesondere die Abwärme vom IT-Equipment, von der Stromversorgung und von der Lüftung genutzt werden.

Die Schätzungen ergeben ein Potenzial auf ca. 2.02 bis 2.62 TWh/a, für die Rechenzentren Dienstleister. Bei einer guten Ausnutzung dieses Abwärmepotenzials wird der Stellenwert der Rechenzentren für die Erreichung der Klimaschutzziele 2050 als wichtig beurteilt. Mittelfristig könnten damit rund 140’000 bis 185’000 Privathaushalte (3.7 bis 4.7 Prozent) beheizt und mit Warmwasser versorgt werden. Dies führt bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden mit einer fossilen Heizung zu einer Einsparung von rund 420’000 bis 555’000 t CO2eq.

Das grösste Hemmnis für die Abwärmenutzung von Rechenzentren ist die fehlende Wärmeabnahme in der Umgebung. Bei den Wärmenetzen kommt als Hemmnis hinzu, dass nicht alle Eigentümer-schaften Interesse an einem Anschluss haben (Heizung noch nicht amortisiert, schlechte Erfahrungen usw.).

In Hinblick auf die Lebenszyklusbetrachtung ist der Betrachtungshorizont bei Rechenzentren-Betreibenden (10-15Jahre) im Vergleich mit denen der Wärmenetze von Energiedienstleistenden (30-40 Jahre) deutlich kürzer. Das daraus resultierende Risiko der Versorgungssicherheit für den Netzbetrieb beim Wegfall der Wärmequelle kann z.B. über eine Risiko-Garantie des Bundes abgesichert werden. Eine gesetzliche Grundlage für die Umsetzung einer solchen Absicherung ist im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes aktuell im Parlament in der Beratung. Eine weitere Lösung zur Reduktion des Risikos «Versorgungssicherheit» wären zusätzliche vertragliche Regelungen zwischen Rechenzentren-Betreibenden und Energiedienstleistenden. Dies setzt jedoch ein Interesse beider
Seiten voraus und kann nur bedingt angestossen werden (z.B. gesetzliche Regelung zur Vergütung der Abwärme an Rechenzentren-Betreibende).

Hier gehts zur Potenzialstudie von Eicher + Pauli im Auftrag des BFE